(ad valorem-Steuer) Steuer, für die die Steuerbemessungsgrundlage als Geldgrösse (z. B. Einkommen, Vermögen, Verkaufspreis) definiert ist; der Steuersatz wird als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage ausgedrückt. Beispiel: Auf steuerpflichtiges Vermögen ist eine Steuer von 0,5% zu entrichten. Im Vergleich zur Mengensteuer sind Wertsteuern erhebungstechnisch schwieriger, haben aber den Vorteil, dass die relative Steuerbelastung bei Preisänderungen weitgehend konstant bleibt. Die Aufkommenselastizität ist Eins oder grösser als Eins, wenn die Bemessungsgrundlagen mit wachsendem Einkommen proportional steigen und proportionale oder gar progressive Steuertarife angewendet werden.
(Verbrauch)Steuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis (Wert) des besteuerten Gutes ist. Eine typische W. ist z. B. die Umsatzsteuer. Gegensatz: Mengensteuer.
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