Optionsschein
Optionsschein, der eine Zinsoption verbrieft. Mit Ausnahme von Swaptions werden am deutschen Kapitalmarkt sämtliche Arten von Zinsoptionen als Wertpapier angeboten. Das Schwergewicht lag 1991 bei Optionsscheinen auf zehnjährigen Bundesanleihen (Staatsschuldenformen) und einer Optionsfrist von rund einem Jahr. Einige Emissionen gewähren das Recht auf eine Anleihe, die erst bei Ausübung des Optionsrechtes geschaffen wird.
Optionsscheine, die gegen Zahlung einer Prämie das Recht innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt
(a) zum Kauf (Call-Option) von Anleihetiteln oder den Erhalt einer Ausgleichszahlung( Cash Settlement) bei Überschreiten eines definierten Anleihekurses oder
(b) zum Verkauf (Put-Option) von Anleihetiteln oder den Erhalt einer Ausgleichszahlung( Cash Settlement) bei Unterschreiten eines definierten Anleihekurses verbriefen.
Vgl. abweichend hierzu Bond Warrants
Basis des Zins-Optionsscheins ist eine bei Ausgabe festgelegte (evtl. fiktive) Anleihe. Der Anleger spekuliert entweder auf steigende Zinsen (Put)
oder auf fallende (Call). Bei einer Spekulation auf fallende Zinsen muss der aktuelle Kurs der jeweiligen Anleihe am Einlösungstag über dem vereinbarten Kurs der Anleihe liegen, damit ein Gewinn für den Anleger realisiert werden kann. Beim Put dagegen muss der aktuelle Preis am Einlösungstag unter diesem Kurs liegen. Die Differenz zahlt der Emittent. Diese Art der Anlage eignet sich als Depotabsicherung bei steigenden Zinsen und als Spekulation, wenn mit sinkenden Zinsen gerechnet wird.
Nach dem Steuermissbrauchs- und Bereinigungsgesetz fällt ab 1994 eine Steuerpflicht auf die Erträge aus dieser Anlage an.
Siehe auch: Optionsschein
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