sind die Grundlage verschiedener Zahlungskonditionen (Außenhandelsfinanzierung). a) Verladepapiere: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verladepapieren, welche die Ware repräsentieren (Traditionsoder Dispositionspapiere) und solchen, welche lediglich den Versand der Ware nachwei- sen. Das Konnossement (Bill of Lading, Schiffsfrachtbrief) ist in der Seeschiffahrt gebräuchlich. Namens- (auf den Empfänger lautend), Order- (an Empfänger oder „an Order“) oder Inhaber- (selten) Konnossement sind die Optionen. Das Namenskonnossement wird nicht durch Indossierung sondern durch Zession (Abtretungserklä- rung) übertragen. Daneben existieren weitere Konnossementformen (Rektakonnossement = Namenskonnossement ohne Zusatz „oder Order“; Bordkonnossement = das Datum der Anbord-Verbringung der Ware ist mit dem Ausstellungsdatum des Konnossements identisch. Das Übernahmekonnossement (received for shipment bill of lading) bestätigt lediglich die Warenübernahme, ist jedoch keine Bestätigung über die tatsächliche Verschiffung; das Durchkonnossement (through bill of lading) ist im gebrochenen Verkehr (Combined transport) üblich; das Direktkonnossement (straight bill of lading) erlaubt keine Umladung (in USA und Kanadawird als straight bill of lading das reine Namenskonnossement bezeichnet); ein Kurzkonnossement (short form bill of lading [seit 1975]) enthält nicht den vollen Text der Transportbedingungen sondern einen Hinweis auf die Regelungen, die bei der Reederei eingesehen werden können (Tansportricht- linien). b) Die Handelsfaktura (commercial invoice) ist die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung des Lieferanten. c) Die Konsulatsfaktura ist die Faktura des Konsulats des Importlandes und bestätigt die Übereinstimmung des Fakturenbetrages mit dem Handelswert der Ware im Exportland. d) Das Ursprungszeugnis dient dem Nachweis der Herkunft der Ware. Die Ursprungs- erklärung EUR.2 ist ein vereinfachtes Dokument, das vom Exporteur ausgestellt wird. Daneben ist auch die Handelskammer des Exportlandes mit der Ausstellung von Ursprungszeugnissen befaßt. e) Versicherungsdokumente beurkunden den Abschluß eines Versicherungsvertrages zum Schutz der Ware während des Transports. f) Spediteurdokumente - FCR Forwarder Certificate of Receipt (Übernahme- und Versandbescheinigung) - Das Forwarders Certificate of Transport beinhaltet die Verpflichtung zur Auslieferung der Ware am Bestimmungsort. Das FCT ist begebbar. - Ein FWR (FIATA Warehouse Receipt) ist ein 1975 eingeführter Lagerschein, der ne- gotiabel ist, wenn er den entsprechenden Vermerk trägt (wobei das jeweilige nationale Recht zu beachten ist). - Das SDT (Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods) ist ein Dokument für Gefahrenguttransporte, das der Auftraggeber und nicht der Spediteur ausstellt. - Ein FBL (Negotiable FIATA Combined Transport Bill of Lading; seit 1972) ist ein Durchkonnossement. Sofern der Spediteur in die Funktion des Multimodal Transport Operator (MTO) eintritt, trägt er die Verantwortung für das Gut und den Transport. a) Orderlagerschein (n) Die Delivery Order wird von Treuhandgesellschaften ausgestellt, die sich mit der Weiterleitung von Warensendungen befassen. Sie berechtigt den Begünstigten, seinen angeführten Anteil an der Gesamtmenge der Ware in Empfang zu nehmen.
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