Selbstauskunft des Versicherungsvermittlers. Nur selten weiss man genau, wer da vor einem steht: ein Mehrfach-Agent, der nur auf provisionsstarke Produkte aus ist, ein Finanzberater, der seine ersten Schritte tut, oder ein Einfirmen-Vertreter, der sich im Bereich seiner Möglichkeiten mit den Kunden grosse Mühe gibt. Deswegen müssen Sie ihn fragen und um eine Selbstauskunft bitten. Ein seriöser Vermittler, Verkäufer oder Berater wird ihnen die Auskunft - und die Unterschrift darunter - nicht verweigern. Lehnt er eine Selbstauskunft allerdings ab, sollten Selbstauskunft des Vesicherungsvermittlers Name, Anschrift Telefon, Telefax, E-Mail Name, Anschrift des Unternehmens, für das ich tätig bin Telefon, Telefax, E-Mail Ich bin 0 angestellter Mitarbeiter 0 selbstständiger Handelsvertreter der folgenden Bank, Sparkasse, Versicherungsgesellschaft, Bauspar- kasse, Kapitalanlagegesellschaft: Ich bin 0 angestellter Mitarbeiter 0 selbstständiger Handelsvertreter eines Vermittlungsunternehmens, und zwar eines 0 Mehrfach-Vermittlers 0 Finanzmaklers, Versicherungsmaklers 0 Strukturvertriebs 0 Vermittlers auf Honorarbasis Name des Unternehmens: Das Vermittlungsunternehmen ist 0 ein Tochterunternehmen einer Bank, Versicherungsgesellschaft, Bausparkasse oder rechtlich, wirtschaftlich oder finanziell mit diesem verbunden. Name: 0 nicht mit einem Unternehmen, das Finanzprodukte anbietet, verbunden Ich bin 0 hauptberuflich tätig 0 nebenberuflich tätig und zwar seit: Ich habe in dem Bereich, zu dem ich Sie berate, 0 allgemeine Kenntnisse 0 gute Kenntnisse 0 besondere Kenntnisse die ich mir wie folgt erworben habe: 0 in einer Ausbildung in einem Finanz-Beruf mit Abschluss und zwar als 0 Bankkaufmann 0 Versicherungskaufmann 0 durch ein abgeschlossenes Studium als 0 in Schulungen, Kursen, Seminaren der Finanzbranche und zwar 0 in sonstigen Schulungen, Kursen, Seminaren und zwar 0 im Selbststudium angeeignet Ich habe 0 keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 0 eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung Ansprüche bis zur Höhe von Euro je Schadensfall erstattet. Bei den Produkten, die ich Ihnen empfehle und deren Vermittlung ich Ihnen anbiete, 0 bin ich an bestimmte Produktpartner gebunden, mit denen ich/wir Vertriebs- und Provisionsvereinbarungen haben 0 kann ich aus allen Angeboten des Versicherungs- und Finanzmarktes frei die Produkte von Anbietern empfehlen, die Provisionen zahlen 0 bin ich nicht an bestimmte Produktpartner gebunden und kann aus allen Produkten des Versicherungs- und Finanzmarktes frei die besten Produkte auswählen. Ort, Datum, Unterschrift des Beraters Quelle: Verbraucherschutz-Magazin, zusätzlich bearbeitet Sie Ihre Schlüsse daraus ziehen und das Gespräch beenden. Durch die Selbstauskunft erfahren Sie auch wirklich, ob der Berater neben- oder hauptberuflich unterwegs ist, welche Ausbildung er genossen und ob er eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Im Fall der Falschberatung wissen Sie, an wen Sie sich wegen Schadensersatz zu wenden haben. Im Fall der arglistigen Täuschung baut sich der Berater selbst seine Grube.
Vorhergehender Fachbegriff: Selbstaufschreibung | Nächster Fachbegriff: selbständige Investitionskontrolle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|