Abgrenzungsrechnung
ist die Methode zur Ermittlung von Leistungen und Kosten auf der Basis der im Zweikreissystem (Industrie-Kontenrahmen) im Rechnungskreis 1 (Finanzbuchhaltung) in den Klassen 5, 6, 7 erfaßten Erträge und Aufwendungen.
Dazu müssen
(1) betriebliche von neutralen Aufwendungen und Erträgen getrennt werden,
(2) Anderskosten und Andersleistungen neu errechnet werden,
(3) Zusatzkosten und Zusatzleistungen hinzugefügt werden.
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