(lat. = was getan werden muss). Aufgaben der Wirtschaftspolitik, die durch die Entscheidungsträger ausgeführt werden. Bekanntestes Beispiel aus der Politik ist die Agenda 2010 der SPD, in welcher zukunftsweisende und notwendige Reformen des Sozialstaates (vgl. Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG) formuliert wurden.
Wird nach Willen der Bürger nicht das Nötige im Sinne einer Agenda durch die Politik getan, so können über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) der Politik zwingende Vorgaben für ein politisches Handel gemacht werden.
Diskussionsgrundlage sind dabei immer die Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Darin sind z.B. der Schutz der Ehe und Familie (Art. 3 GG), Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und übergeordnet das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) unverrückbar geregelt.
Vorhergehender Fachbegriff: Agencytheorie | Nächster Fachbegriff: Agenda 2000
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|