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Antizipative Posten

Rechnungsabgrenzungsposten

Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich in das abgeschlossene Geschäftsjahr gehören, aber erst im nächsten Geschäftsjahr zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen, werden auf dem entsprechenden Erfolgskonto und auf den Bilanzkonten Sonstige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten im Rahmen der Rechnungsabgrenzung „vorweggenommen“.

(lateinisch: anticipere = vorwegnehmen). Es handelt sich um die rechnerische Vorwegnahme von Ein- oder Auszahlungen für das Unternehmen, die erst im nächsten Geschäftsjahr fällig sind. Siehe sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten.

lat. antieipare = vorwegnehmen. Aufwendungen und Erträge, die in einer Rechnungsperiode vorab berücksichtigt werden, obwohl sie erst in der nächsten Periode zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen. Seit dem AktG 1965 dürfen antizipative Posten nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz angesetzt und ausgewiesen werden; sie sind unter die sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten aufzunehmen, Transitorische Posten dürfen dagegen unter die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.

antizipativer Posten ist ein Begriff aus dem Bereich der Buchführung und Bilanzierung. Er beschreibt eine Form der zeitlichen Rechnungsabgrenzung. Von einem antizipativen Posten spricht man dann. wenn ein Aufwand oder Ertrag eines bestimmten Jahres erst in einem der folgenden Jahre zahlungswirksam wird. Damit der Jahresabschluss komplett ist, muss eine Buchung als Aufwand oder Ertrag vorgenommen werden, auch wenn die Zahlung im betreffenden Jahr noch nicht erfolgt ist. Beispiel: Rechnungsabgrenzung.

sind aktive oder passive Bilanzposten, die gebildet werden, wenn Zahlungsvorgänge in einem späteren Geschäftsjahr erfolgen als die sie begründenden Erfolgsvorgänge, z.B. Zahlungen im Geschäftsjahr 02 für Mietleistungen, die bereits vor dem Abschlussstichtag des Jahres 01 erbracht worden sind. Sie werden als “sonstige Forderungen” auf der Aktivseite ausgewiesen, wenn Erträge des Jahres 01 vor dem Abschlussstichtag noch nicht zu Einnahmen geführt haben; sie werden als “sonstige Verbindlichkeiten” auf der Passivseite ausgewiesen, wenn Aufwendungen des Jahres 01 vor dem Abschlussstichtag noch nicht zu Ausgaben geführt gaben.

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