können auch als Grenzkosten des Auftrags bezeichnet werden. Es handelt sich um solche Kosten, die hinzu kommen, wenn ein zusätzlicher Auftrag (ein zusätzliches Los) aufgelegt wird. Vor allem zählen hierzu die Rüstkosten. Sie lassen sich z.B. für ein Stück nur kalkulieren, wenn die Auflagegröße oder die Auftragsgröße bekannt ist. Die Auftragsgrößen können einmal im Rahmen der Arbeitsvorbereitung festgelegt werden, sie können aber auch entsprechend den Spezifikationen der Kunden bemessen sein. Neben den Rüstkosten zählen auch Musterkosten, spezielle Werkzeugkosten und Modellkosten dazu. Bei der Auftragskalkulation sind die auftragsfixen Kosten für die Vorkalkulation gesondert zu berücksichtigen.
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