Aufwand
Der außerordentliche Aufwand ist Bestandteil des neutralen Aufwands (Aufwand, neutraler). Aufwand, außerordentlicher o. Auf wand wird zwar durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht. Er ist aber ein zufallsbedingter Wert verzehr, der nur in großen, unregel mäßigen Zeitabständen eintritt. In der Kostenrechnung wird ein zufallsbedingter Wertverzehr z. B. durch Feuer oder Explosionsschäden als Störfaktor angesehen; er bleibt deshalb unberücksichtigt. Weil dieser zufallsbedingte Wertverzehr nicht als Kosten angesehen wird, gehört er zum neutralen Aufwand. Der zufallsbedingte Wertverzehr wird einerseits als a. o. Aufwand aus der Kostenrechnung eliminiert; andererseits begegnet er uns in der Kostenrechnung in periodisierter Form als kalkulatorisches Wagnis.
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