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Aufzinsung

Multiplikation einer Zahlung mit einem Aufzinsungsfaktor, um den zukünftigen Wert der Zahlung in einer bestimmten künftigen Periode bei einem bestimmten Kalkulationszins (inkl. Zinseszins) zu ermitteln.

Verfahren der Zinseszinsrechnung, welches die Errechnung des Endwertes (Kn) aus einem gegebenen Anfangsbetrag (K0) bei gegebener Laufzeit n und Verzinsung i mit Hilfe des Aufzinsungsfaktors qn ermöglicht.
q = (1 + i)


p = Kalkulationszinssatz in v. H.
Der Wert K0 wird mit dem Aufzinsungsfaktor multipliziert, wodurch sich Kn errechnet.
Die Methode findet bei zahlreichen finanz-mathematischen Fragestellungen Verwendung, die eine Endwertermittlung erforderlich machen (z. B. Entwicklung eines Sparkapitals unter Berücksichtigung der Zinseszinsen).

Verfahren der Zinseszinsrechnung, bei dem der Kapitalendwert aus einem gegebenen Anfangskapital unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins errechnet wird.
Beispiel:
Ein Kapital von 10.000 EUR soll 20 Jahre zu 6 % verzinst werden. Der Aufzinsungsfaktor ist 3,207135. Das Kapital wächst in 20 Jahren auf 10.000 • 3,207135 = 32.071,35 EUR an. Mehrere Beträge, beispielsweise die Zahlungen aus einem Sparvertrag, werden mit der Formel für den Endwertfaktor aufgezinst.

in der Zinseszinsrechnung die Ermittlung des Endkapitals aus einem gegebenen Anfangskapital auf der Basis eines bekannten Anlagezeitraumes und eines bestimmten Zinsfusses. Die anfallenden Zinsen werden dabei dem Anfangskapital normaler weise jährlich zugeschlagen und in den Folgejahren zusammen mit diesem verzinst. Die Aufzinsung ist insb. im Rahmen der Investitionsrechnung von Bedeutung, wo zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallende Beträge vergleichbar gemacht werden müssen.

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