(bei Devisengeschäften) bezeichnet die Unsicherheit der unternehmerischen Zahlungskonsequenzen, die aus der Unsicherheit der künftigen Basis resultiert. Das Basisrisiko charakterisiert die Gefahr eines nicht synchronen Preisverlaufs von Kassainstrument und zugehörigem Derivat. Dieses spielt beispielsweise im unternehmerischen Währtuigsmanagement eine Rolle, wenn das Wechselkursrisiko einer in einem Zeitpunkt t fälligen, sicheren Fremdwährungseinzahlung abgesichert werden soll, aber nur Kurssicherungsinstrumente mit späterer Fälligkeit T t zugänglich sind. In diesem Fall muss die aktuell begründete Instrumentenposition im Zeitpunkt t durch ein entsprechendes Gegengeschäft glattgestellt werden. Entspricht der Umfang der per Termin verkauften Devisen der Fremdwährungseinzahlung, so verbleibt im Absicherungszeitpunkt die Unsicherheit bezüglich der in t herrschenden Basis für Fälligkeit zum Zeitpunkt T. Demnach lässt sich das Wechselkursrisiko in diesem Fall durch das Basisrisiko substituieren. Da sich Kassa- und Devisenterminkurse typischerweise in die. gleiche Richtung entwickeln (siehe auch gedeckte Zinsparitätentheorie), kann sich durch eine derartige Substitution die Varianz der Einzahlungen in Inlandswährung verringern. Siehe auch Währungsmanagement (mit Literaturangaben).
Als Basisrisiko bezeichnet man Veränderungen in der Basis, die sich während der Laufzeit eines Derivats ergeben können.
bezeichnet das Risiko, welches durch eine Preisentwicklung am Kassa- und Terminmarkt entstehen kann, die in Richtung und/oder Ausmaß unterschiedlich verläuft. Es schlägt sich in einer starken Variation der Preisdifferenz zwischen Kassatitel und Futures-Kontrakt nieder und wird bei Existenz einer offenen Position oder einer ineffizienten Absicherungsstrategie wirksam.
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