Wechselkurs, Hedging
Durch schwankende Wechselkurse wird der internationale Handel stark beeinflußt. Vor allem bei hoher Volatilität (starken Wechselkursschwankungen) sind die Einnahmen und Kosten eines grenzüberschreitenden Handelsgeschäfts nicht mehr kalkulierbar. Ändert sich der Wechselkurs zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mit hoher Amplitude, hat das für einen Vertragspartner immer höhere Verluste, für den anderen höhere Gewinne zur Folge. Dabei gibt es keine generell guten oder schlechten Wechselkurse, sondern die Folgen von Wechselkursänderungen sind für exportortientierte Unternehmen und Branchen anders als für importorientierte Unternehmen und Branchen. Ein Verfahren, sich gegen das Wechselkursrisiko abzusichern, ist das Hedging. Mit der Einführung des Euro entfällt das Wechselkursrisiko für die Teilnehmerländer der Europäischen Währungsunion.
Währungsrisiko im engeren Sinne.
(Valutarisiko) Unvorhergesehene Wechselkursfluktuationen bei flexiblen Wechselkursen und Paritätsänderungen in einem Festkurssystem belasten Transaktionen im internationalen Handel und Kapitalverkehr mit einem Wechselkursrisiko, dem durch Kurssicherung und Glattstellung entgegengewirkt werden kann.
(A) (allgemeine Charakterisierung) ist das unternehmerische Risiko, das sich aufgrund der Unsicherheit zukünftiger Wechselkursausprägungen ergibt. Das Wechselkursrisiko kommt in der Wahrscheinlichkeitsverteilung zukünftiger ungewisser Wechselkurse zum Ausdruck, durch die der Wertausweis (in Inlandswährung) unternehmerischer finanzieller Positionen beeinflusst wird. Dabei kann die Wirkung der Wechselkursunsicherheit direkt vorliegen, da sich Teile zukünftiger unternehmerischer Einzahlungen in Auslandswährung realisieren. Jedoch sind auch indirekte Einflüsse denkbar, die sich in einer veränderten inländischen Konkurrenzsituation als Folge einer Wechselkursanpassung widerspiegeln. Je nachdem, welche finanziellen Positionen eines Unternehmens betrachtet werden, unterscheidet man zwischen Umrechnungsrisiko, Umwechslungsrisiko und ökonomischem Risiko. Siehe auch Währungsmanagement (mit Literaturangaben).
Literatur: Breuer, W.: Unternehmerisches Währungsmanagement, 2. Auflage, Wiesbaden 2000. (B) (im Aussenhandel, speziell im Export).
(1) Das Wechselkursrisiko (häufig auch als Währungsrisiko bezeichnet) umfasst aus der Sicht eines Exporteurs das Risiko der Abwertung der Fremdwährung, in der er Zahlung erlangen soll, gegenüber seiner eigenen Währung. Analoges gilt für Kapitalanleger, die in fremder Währung anlegen. Aus der Sicht eines Importeurs liegt das Wechselkursrisiko in der Aufwertung der Fremdwährung, in der er zahlen muss, gegenüber seiner eigenen Landeswährung. Analoges gilt für Kreditnehmer, die Kredite in fremder Währung aufgenommen haben.
(2) Politisch verursacht ist das Wechselkursrisiko eines Exporteurs, wenn das Importland beispielsweise die Devisenzuteilung bzw. den Devisentransfer behindert und der vom Importeur in seiner Landeswährung ersatzweise bei der Zentralnotenbank hinterlegte Landeswährungsbetrag gegenüber der im Kaufvertrag vereinbarten Währung abgewertet wird.
(3) Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Exporteur darüber hinaus ein Wechselkursrisiko als Angebots- bzw. Wettbewerbsrisiko: Sofern der Exporteur in seiner Landeswährung (oder in einer Drittlandwährung) anbietet und der Importeur mit einer Aufwertung dieser Währung gegenüber seiner eigenen Lamndeswährung rechnet, läuft der Exporteur Gefahr, aus Gründen des Wechselkurses (der erwarteten Aufwertung der Angebotswährung) den Auftrag nicht zu erhalten. Siehe auch Aussenhandel, Swaps, Optionen und Währungsmagement, jeweils mit Literaturangaben.
Es liegt bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften — sowohl für den Importeur als auch den Exporteur — in der Gefahr der ungünstigen Veränderung der Austauschrelation zwischen der fakturierten Währung und der jeweiligen Landeswährung in der Zeit zwischen (Kauf-/Verkaufs-)Vertragsabschluss und Zahlung. Beim Importeur besteht bei Fakturierung in Fremdwährung dieses W. darin, dass er bei Bezahlung des Rechnungsbetrages mehr Geld in seiner Landeswährung aufzubringen hat, als dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall gewesen wäre (somit bei Abwertung der Inlandswährung des Importeurs). Unterhält also ein Inländer Fremdwährungspassiva (z. B. ein deutscher Importeur US-Dollar-Verbindlichkeiten), dann ist für ihn die Abwertung des Euro (die Aufwertung des US-Dollar) von Nachteil; dies ist das passivische Devisenkursrisiko. Beim Exporteur besteht bei Fakturierung in Fremdwährung dieses W. darin, dass er beim Eingang des Rechnungsbetrages weniger Geld in seiner Landeswährung erhält, als dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall gewesen wäre (somit bei Aufwertung der Inlandswährung des Exporteurs). Anders ausgedrückt: Unterhält ein Inländer Fremdwährungsaktiva (z. B. ein deutscher Exporteur US-Dollar-Forderungen), dann ist für ihn die Aufwertung des Euro (die Abwertung des US-Dollar) von Nachteil; dies ist das aktivische Devisenkursrisiko. Das W. beinhaltet aber auch die Chance auf Kursgewinne; denn eine Wechselkursänderung kann sich auch zugunsten des Importeurs bzw. des Exporteurs auswirken. S. a. Währungsrisiko.
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