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Beförderungsbedingungen

neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Regeln, die Bestandteil von BeförderungsVerträgen sind. Die Beförderungsbedingungen sind zum grossen Teil durch nationale bzw. internationale Übereinkommen festgelegt: •    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSpB) als Geschäftsbedingungen im Speditionsgeschäft; •    Incoterms (International Commercial Terms), d.h. Internationale Regeln für die Auslegung von Vertragsregeln wie "ab Werk", fob, cif; •   Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfracht- (CIM) und -personenver- kehr (CIV); Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güter- (SMGS) und -Personen-Verkehr (SMPS), die Probleme der Frachtgeschäfte, Frachtbriefe und Haftung regeln. •   Luftbeförderungsbedingungen der International Air Transport Association (IATA). Besonders liberal werden die Beförderungsbedingungen bei der Binnenschiffahrt ge- handhabt, bei der - abweichend von den Bedingungen des Binnenschiffahrtsgesetzes - eigene "Verlade- und Transportbedingungen" (Konnossement-Bedingungen) der Reedereien bzw. Partikuliere für die verschiedenen Stromgebiete beschlossen wurden. Die Beförderungsbedingungen beziehen sich auf die Rechte und Pflichten der Parteien des Beförderungsvertrages und regeln die Haftung bei Transportschäden, die Tarifberechnung und deren Grundlagen sowie die Beförderungsdokumente.  

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