Berufsausbildungsvertrag Zwischen einem Auszubildenden (hei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter) und dem Ausbildenden muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Meist wird dafür ein Formularvertrag benutzt. Der ausbildende Betrieb muss den von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrag zur Prüfung und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungverhältnisse an die jeweils zuständige Stelle weiterleiten. Das sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerks-. die Ärzte-, die Rechtsanwalts-, die Landwirtschaftskammern und andere Berufskammern.
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