Berufsberatung Nicht nur der Lehrer in der Schule kann Tipps geben, für welchen Beruf man geeignet ist und welche Be- rufe aussichtsreich sind. Besonders rührig in Sachen Berufsberatung-auch für die Erwachsenen -sind die Arbeitsämter. Sie bieten folgende Service-Leistungen an: Berufsorientierung: Aufgrund von Ver- einbarungen mit den Länderkultusministe- rien gehen die Berufsberater in die Schulen und informieren die Schüler direkt. In vielen Orten gibt es auch Berufsinformationszentren. Durch Videofilme. Diareihen und andere Mittel kann man sich dort kundig machen. berufliche Einzelberatung: Jeder Ratsuchende kann mit dem Berufsberater ein persönliches Gespräch z. Berufsberatung über Fragen der Berufswahl führen. Vermittlung beruflicher Ausbildungsstellen.
im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes die Erteilung von Rat und Auskunft über die Berufswahl, einschl. des Berufswechsels. Sie ist allein der Bundesanstalt für Arbeit (BA) als Monopol Vorbehalten, abgesehen von der zulässigen nur gelegentlichen und unentgeltlichen privaten Beratung. Das Berufsberatungsangebot der BA, das sich auf Fragen der schulischen Ausbildung erstreckt und durch Berufsaufklärung, Unterrichtung über beanspruchbare Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Bildung sowie durch Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen ergänzt werden kann, steht für alle Bürger unentgeltlich zur Verfügung. Die BA hat dabei sowohl die Arbeitsmarktlage in den einzelnen Berufen, als auch Eignung und Neigung des Ratsuchenden zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der beruflichen Eignung können mit Einverständnis des Ratsuchenden auch ärztliche und psychologische Untersuchungen durchgeführt werden (§§ 25-32 AFG). Unter arbeitsmarktpolitischem Aspekt kann man die Berufsberatung der BA als Hauptinstrument zur Verbesserung der Ar- beitsmarktallokation betrachten. Solange dafür jedoch die Zielvorgaben vage und vieldeutig bleiben und Arbeitskräftebedarfsprognosen für einzelne Berufe sehr unsicher sind, ist der Erfolg fraglich. Zumindest dient sie jedoch dazu, die berufliche Eignung und Neigung des Ratsuchenden abzuklären und dadurch grobe Fehler bei der Berufswahl zu verhüten.
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