Form des kameralistischen Rechnungswesens (Kameralistik), die finanz- und betriebswirtschaftlichen Rechenzwecken dient und vor allem für die gemeindlichen Gebührenhaushalte (z.B. Regiebetriebe) entwickelt wurde. Zur Verwaltungskameralistik erweitert wurde sie durch Einbeziehung von Nichtkassenfällen (Zusatzaufwand bzw. -ertrag; z.B. Abschreibungen oder Wertberichtigungen, die aufgrund der Periodisierung nicht mit Ausgaben bzw. Einnahmen übereinstimmen), Trennung erfolgswirksamer und -unwirksamer Geschäftsvorfälle (z. B. Aktiv-Passivtausch) und Einrichtung einer mit dem Rechnungssystem verbundenen Vermögensrechnung durch Ausbau der Resterechnung verwaltungskameralistischer Prägung zu einer vollständigen Beständerechnung. Trotz dieser Modifikationen hat sich die Betriebskameralistik nicht in grösserem Umfang in der öffentlichen Verwaltung durchsetzen können, was vor allem auf die Umständlichkeit des Verfahrens (Zwei- bis Fünffach - Buchungen) zurückzuführen ist.
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