Minimum der variablen Kosten pro Stück (variable Stückkosten).
Problem:
Sinkt der Marktpreis für die Leistungseinheit unter die variablen Stückkosten, so ist die Produktion einzustellen, da nicht einmal die bei Produktionsverzicht vermeidbaren variablen Kosten gedeckt werden.
Das Betriebsminimum gibt die kurzfristige Preisuntergrenze an. Bei einem Marktpreis dieser Höhe entsteht ein Verlust in Höhe der fixen Kosten, und der Gesamtdeckungsbeitrag ist gleich Null.
Minimum der variablen Kosten pro Stück. Das Betriebsminimum stellt bei ausschließlicher Betrachtung der Kosten die kurzfristige Preisuntergrenze dar, da dann lediglich die vermeidbaren Kosten durch den Preis gedeckt sind.
Das Betriebsminimum ist bei Konrad Mellerowicz das Produktionsminimum, welches bei ertragsgesetzlichem Stückkostenverlauf den kritischen Punkt beschreibt, wo sich der Betrieb entscheiden muß, ob er die Produktion einstellen soll, weil die variablen Stückkosten bei Unterschreiten dieses kritischen Punktes nicht mehr von den Preisen gedeckt werden. Das Betriebsminimum ist allgemeinen die Bezeichnung für das Minimum der variablen Durchschnittskosten. Verläuft durch diesen Punkt der Preis, so ist das Betriebsminimum mit der kurzfristigen Preisuntergrenze identisch. Hier werden nur noch die variablen Stückkosten gedeckt. Dieser Punkt wird auch als absolute Preisuntergrenze bezeichnet. Im Falle des linearen Gesamtkostenverlaufes gilt für den gesamten Bereich 0 < x _< xknp, daß pk = K’ = kv ist. Der Punkt xA kennzeichnet hier den Deckungspunkt oder break-even-point, wo sich Gesamterlös und Gesamtkosten schneiden. Dieser Punkt wird auch als Nutzschwelle oder kritische Produktionsschwelle bezeichnet.
Betriebsoptimum
- durchschnittliche variable Kosten
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