Dies sind Steuern, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können: Gewerbesteuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, Kraftfahrzeugsteuer für betriebliche Fahrzeuge. Dadurch ist die tatsächliche Belastung von Betriebssteuern geringer. Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat eine Gewerbesteuer in Höhe von 500.000 € zu zahlen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %. Da die Gewerbesteuer den Gewinn mindert, sind 26,375 % von 500.000 = 131.875 € weniger Körperschaftsteuer zu zahlen.
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