Das Bezugsverhältnis gibt die Anzahl der alten Aktien an, die ein Aktionär für den Erwerb einer jungen Aktie besitzen muss. Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Quotienten des bisherigen Grundkapitals zum Erhöhungskapital. Der Kauf weiterer junger Aktien setzt den Ankauf zusätzlicher Bezugsrechte voraus.
siehe Bezugsrecht
Das Bezugsverhältnis gibt die Relation zwischen der Anzahl der alten Aktien und der Anzahl der darauf bei der Kapitalerhöhung zu beziehenden jungen Aktien an. Ein hohes (niedriges) Bezugsverhältnis läßt eine Aussage über einen niedrigen (hohen) Kapitalbedarf der Aktiengesellschaft zu. Auch bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wird ein Bezugsverhältnis festgesetzt.
gibt
(1) bei Termingeschäften an, wie viele Einheiten des Basiswertes gekauft oder verkauft werden können bzw.
(2) bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft, für wie viele alte Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann. Ein Bezugsverhältnis von 5:1 besagt beispielsweise, dass fünf alte Aktien zum Bezug einer neuen Aktie erforderlich sind. Siehe auch Bezugsrecht.
Gibt die Anzahl der Basiswerte (Bezugsobjekte) an, die mit einem Optionsschein bezogen werden können. Bei Devisenoptionsscheinen hat sich inzwischen ein standardisiertes Bezugsverhältnis von 1 :100 herausgebildet. Der Begriff gibt auch an, wie viele neue Aktien (Jungaktien) pro Altaktie im Rahmen einer Kapitalerhöhung herausgegeben werden.
Siehe auch: Optionsschein
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