Sonderbilanzen
Bei der Einteilung in ordentliche und außerordentliche Bilanzen tritt zum Zweckkriterium noch das Kriterium der Einmaligkeit oder zeitlichen Unregelmäßigkeit der Bilanzaufstellung hinzu. Außerordentliche Bilanzen werden bei besonderen einmalig oder in unregelmäßigen Zeitabständen auftretenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Anlässen (z. Bilanz, außerordentliche Gründung, Kapitalerhöhung, » Kapitalherabsetzung, Umwandlung, Fusion, Auseinandersetzung, Liquidation, Kreditwürdigkeitsprüfung) oder infolge besonderer währungspoliti scher Ereignisse (GoldmarkEröff nungsbilanz, DMEröffnungsbilanz) erstellt.
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