Form des Netting, wobei die Vertragspartner in bilateralen Standardverträgen, insbesondere im Der/Vafe-Geschäft, in der Regel Close-out Netting vereinbaren, um die eigenen Kreditrisikopositionen für den Fall der Insolvenz des Vertragspartners einschränken zu können, soweit das anwendbare Recht dies zuläßt, und um auf Seiten eines Kreditinstituts darüber hinaus risikomindernde Wirkungen im Rahmen der bankaufsichtlichen Grundsätze über das Eigenkapital (Grundsatz I) und im Hinblick auf Großkreditregelungen erzielen zu können. Von gewisser Bedeutung für solche bilateralen Rahmenverträge ist ebenfalls die Vereinbarung von Settle-ment Netting. Sie kann aufgrund des Aufrechnungseffekts das Volumen und die Anzahl der zur Befriedigung von Forderungen und Verbindlichkeiten erforderlichen Zahlungsverkehrsvorgänge und damit das Risikopotential der Fehlbearbeitung von solchen Vorgängen erheblich reduzieren.
Nettingvereinbarung.
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