Form des Netting. Es handelt sich hierbei um die einheitliche Beendigung von Geschäften durch Kündigung oder automatische Auflösung aus wichtigem Grund, einschließlich aus Gründen insolvenzbezogener Tatbestände. Dies hat zur Folge, daß die sich ergebenden Ansprüche durch einen Ausgleichsanspruch in Höhe des Netto-Marktwertes dieser Geschäfte oder des sich daraus ergebenden unrealisierten Gewinns oder Verlusts für beide Parteien festgestellt und die so festgestellten Beträge miteinander saldiert werden. Close-out Netting findet überwiegend in Standardrahmenverträgen (Bilaterales Netting) Anwendung. Es kann von Kreditinstituten unter ähnlichen Voraussetzungen auch im Rahmen der bankaufsichtlichen Grundsätze über das Eigenkapital (Grundsatz I) und im Hinblick auf die Großkreditregelungen risikomindernd berücksichtigt werden.
Im Falle der Insolvenz eines Wertpapierleihe-Kontrahenten werden alle offenen Transaktionen beendet, ferner erfolgt eine Verrechnung aller Forderungen und Verbindlichkeiten zu einer Endsumme.
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