Variante einer Netting-Klausel, die bei fremdwährungsbezogenen OTC-Geschäften im Rahmen von sog. Master-Agreements zur Minimierung der Adressenrisiken Anwendung findet. In einer Close-out-Klausel vereinbaren zwei Vertragsparteien, daß bei Eintritt eines definierten Ereignisses, welches die Vertragsbeziehung gefährden könnte (z. B. Zahlungsverzug), die gegenseitigen vertraglichen Beziehungen sofort beendet werden. Damit erfolgt unverzüglich eine Abrechnung und ein abschließender Saldoausgleich.
Vorhergehender Fachbegriff: Close-out Netting | Nächster Fachbegriff: Closed Bid
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|