(Securities Lending) Vorgang, bei welchem Wertpapiere für einen begrenzten Zeitraum gegen ein Entgelt verliehen werden. Der Entleiher verpflichtet sich mit Fristablauf (maximal 6 Monate) zur Rückübereignung von Wertpapieren gleicher Art und Güte. Damit handelt es sich bei diesem Vorgang um ein Sachdarlehen gem. § 607 BGB. Der Wertpapierverleiher wird so gestellt, als ob er Eigentümer der Wertpapiere bliebe. Für die zeitweise Überlassung der Wertpapiere erhält der Verleiher vom Entleiher eine Leihgebühr. Gegebenenfalls stellt der Entleiher Sicherheiten. Vgl. im Gegensatz hierzu die Repurchase Agreements (Repoîs). Als Alternative zur Wertpapierleihe bietet sich das Pensionsgeschäft (Wertpapierpensionsgeschäft).
Übereignung von Wertpapieren durch einen Verleiher an einen Entleiher. Nach Ablauf der Leihfrist muss der Entleiher die gleiche Menge an Wertpapieren der betreffenden Gattung zurückgeben. Juristisch handelt es sich um ein Sachdarlehen gemäss § 607 BGB. Der Verleiher erhält für die Dauer der Wertapapierleihe ein Entgelt, durch das sich die Rendite seiner Wertpapiere verbessert. Der Entleiher kann andererseits Lieferschwierigkeiten bei abgeschlossenen Wertpapiergeschäften überbrükken, durch Leerverkäufe auf fallende Kurse spekulieren und Arbitragemöglichkeiten zwischen Kassa- und Terminmarkt ausnutzen. Ausserdem kann er als Stillhalter einer Verkaufsoption (Optionsgeschäft) bei fallenden Kursen Wertpapiere vorzeitig im Markt veräussern und so den Verlust begrenzen, der ihm entsteht, sobald der Optionskäufer die Option ausübt und ihm die entsprechenden Wertpapiere andient. Wertpapierleihe wird seit 1977 am Eurokapitalmarkt, seit 1990 auch in Deutschland angeboten. Literatur: Blitz, J./Illhardt, J., Wertpapierleihe beim Deutschen Kassenverein, in: Die Bank (1990), S. 142 ff.
Englische Bezeichnung: »Securities Lending«.
Leihweise Überlassung von Aktien oder Anleihen durch den Eigentümer an einen Händler mit der Bedingung, dass nach Ablauf der Verleihungsfrist (i. d. R. nur wenige Tage) Papiere gleicher Art und Güte zurückgeliefert werden. Der Händler zahlt dafür dem Eigentümer eine Gebühr. Für den Händler ist damit der Vorteil verbunden, dass er mit der Übernahme der Wertpapiere z. B. eigene Lieferverpflichtungen erfüllen kann. Der Eigentümer (Verleiher) kann damit die Performance seines Depots erhöhen.
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