entstand
zum 1.1. 1947 aus dem Zusammenschluß der amerikanischen und britischen
Besatzungszone ("Vereinigtes Wirtschaftsgebiet"), um der ungleichen Verteilung
von Flüchtlingen, Vorräten, Produktionsmöglichkeiten und Lebenschancen ein
einheitliches Wirtschaftsgebiet entgegenzustellen. Gleichzeitig entstehen
damit erste deutsche Verwal- tungseinheiten, so am 10. 6. 1947 eine Zwei-
Zonen-Verwaltung auf parlamentarischer Grundlage (Wirtschaftsrat und
Exekutivausschuß). Im Frühjahr 1948 schloß sich auch die französische Zone an.
Das so entstandene Wirtschafts- und Verwaltungsgebiet wurde Ausgangspunkt für
die spätere Bundesrepublik Deutschland.
Literatur: Pünder, T., Das bizonale Interregnum, Köln 1966.
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