bedeutet, daß bestimmte Funktionen auf einer gegebenen Fläche andere
Funktionen ausschließen, wobei das besondere Problem des Bodens aus seiner
praktischen Unvermehrbar- keit resultiert. Eine Gesamtfläche innerhalb der
Staatsgrenzen dient immer einer der Funktionen Bauland, Agrarland,
Erholungsraum oder Land für ökologische Ausgleichsfunktionen.
Im Zuge von Wirtschaftswachstum oder technischen Neuerungen in
Landwirtschaft und Industrie kommt es laufend zu einer Verschiebung der
Nachfragestruktur nach Boden für die genannten vier Funktionen. Eine Tendenz
zur Reduzierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geht einher mit einer
steigenden Nachfrage nach Bauland für Produktions- oder Wohnzwecke, aber auch
Flächen für die Erholung und die ökologischen Ausgleichsfunktionen werden
zunehmend benötigt. Da die letztgenannten Bereiche nur sehr unvollkommen
marktwirtschaftlich organisiert werden können, greift hier der Staat mit
besonderen Maßnahmen der Bodenpolitik in die Allokation ein. Die
Strukturveränderungen der Nachfrage müssen durch Umschichtungen zwischen den
verschiedenen Nutzungsarten der Flächen bedient werden.
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