Teil des Bodens, der für eine Produktionsoder Wohnzwecken dienende Bebauung freigegeben ist. Bauland kann durch Umwandlung von für andere Nutzungsarten bestimmten Flächen gewonnen werden. Dazu ist im Rahmen der kommunalen Bodenwirtschaft ein dreistufiges Verfahren notwendig: Durch die Bauleitplanung, insb. die FIä- chennutzungsplanung, wird ein ursprünglich anders genutztes Gebiet zum Erwartungsbauland. Nach Eintreten der Rechtsverbindlichkeit des aufzustellenden Bebauungsplans und Vorbereitung der Erschliessungsanlagen (Strassen, Entwässerung, Versorgungsleitungen) ist die Fläche Rohbauland. Nach Errichtung der Erschliessungsanlagen und der Neuordnung und Einmessung der Grundstücke gemäss dem Bebauungsplan hat die Fläche die letzte Stufe des Baulands erreicht. In den kommunalen Bausatzungen wird verlangt, dass die Erschliessungskosten von den Grundstückseigentümern getragen werden. Mit deren Bezahlung ist Bauland der letzten Stufe entstanden. Mit jedem der genannten Schritte ist eine Verteuerung der Flächen verbunden. Diese beruht teils auf den Aufwendungen für die Erschliessung, teils auf den höherwertigen Nutzungsmöglichkeiten für Bauland. In der Vergangenheit lagen die Preissteigerungsraten für Bauland angesichts der hohen Nachfrage, die durch die wachsende Bevölkerung und die steigenden Realeinkommen induziert wurde, über der allgemeinen Inflationsrate. Ausserhalb der Ballungszentren ist bereits heute angesichts der rückläufigen Bevölkerung und der bereits relativ guten Versorgung mit Wohnungen vor allem bei einer aktiven kommunalen Bodenpolitik eine Preisberuhigung feststellbar. Durch Zuwanderung und die Wiedervereinigung Deutschlands ist insb. in den Ballungsgebieten die Nachfrage nach Bauland wieder stark gestiegen, so dass dort die Baulandpreise wieder stark anziehen. Literatur: Hutike, H., Der Produktionsfaktor Boden im Markt- und Planungssystem, Hannover 1976. Statistisches Jahrbuch der BRD 1990, Tabelle 23.10.
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