ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit mit Sitz in Kassel. Es entscheidet als oberste Instanz in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit, auch in Sachen Kindergeld, Kriegsopferversorgung und bei Streitigkeiten über die Lohnfortzahlung (Lohn).
Sozialgerichtsbarkeit
(BSG). Sitz: Kassel. Das BSG entscheidet in letzter Instanz über Revisionen gegen Urteile des Landessozialgericht. Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland dreistufig organisiert: Ihre Gerichte in den Ländern sind die Sozialgerichte (insg. 69) und die Landessozialgerichte (je Bundesland eines); als oberster Gerichtshof des Bundes besteht das BSG. Diese Gerichte sind v. a. in Angelegenheiten der „sozialen Sicherheit" zuständig. Dazu gehören Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung; soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden u. a. m. (Sie sind nicht zuständig für das Recht der Sozialhilfe.) http://www.bundessozialgericht.de
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