Selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministers der Finanzen, die insbesondere die Aufgabe hat, das Bundesschuldbuch zu führen.
Die Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg v. d. H. ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie verwaltet die vom Bund aufgenommenen Kredite. Dazu gehören die Prüfung und Beurkundung der Kreditaufnahme sowie die Zahlung der Zinsen und Kapitalerträge. Die Bundesschuldenverwaltung führt mit dem Bundesschuldbuch ein öffentliches Register, in das alle Forderungen gegen die öffentliche Hand eingetragen werden. Inhaber von Bundes Wertpapieren (z. Bundesschuldenverwaltung Bundesanleihen, Bundesschatzbriefe) können bei der Bundesschuldenverwaltung ein kostenfreies Depot führen lassen.
Abk.: BSV. Dem BMF nachgeordnete obere Bundesbehörde mit Sitz in Bad Homburg v.d.H., die das Bundesschuldbuch verwaltet. Aufgabe: Verwaltung der Schulden, Garantien, Bürgschaften u. Ä. des Bundes und seiner Sondervermögen u. a. Schulden auf Grund besonderer Beauftragung. Schuldverschreibungen u. a. Schuldtitel des Bundes und seiner Sondervermögen können bei der Bundesschuldenverwaltung in Depotverwaltung gegeben werden. Depotgebühren fallen - anders als bei Verwahrung durch eine Bank - nicht an; Kauf- und Verkaufaufträge werden direkt an die Bundesschuldenverwaltung oder über die Hausbank erteilt.
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers
der Finanzen mit Sitz in Bad Homburg für die Verwaltung der Schulden des Bundes
und seiner Sondervermögen. Dazu zählen die Beurkundung von Krediten, d. h.
Wertpapieren und Schuldscheinen, sowie von Gewährleistungen, die Führung des
Bun- desschuldbuches und die Bereitstellung der Zins- und Tilgungszahlungen zur
Bedienung der Schulden. Rechtsgrundlagen bilden die Reichsschuldenordnung vom
13. 2. 1924 und das Finanzverwaltungsgesetz vom 30.8. 1971. Eine eigene Behörde
für die Schuldenverwaltung wurde erstmals 1820 in Preußen errichtet.
Als selbstständige Bundesbehörde untersteht die Bundesschuldenverwaltung dem Bundesministerium für Finanzen. Sie verwaltet die vom Bund und den Sondervermögen des Bundes aufgenommenen Kredite.
Seit dem 01.02.2002 Bundeswertpapierverwaltung. http://www.bsv.de
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