(BWV). Vor dem 01.02. 2002 die Bundesschuldenverwaltung. Eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sitz: Bad Homburg vor der Höhe. Der BWV obliegt die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite (soweit es sich nicht um Kassenkredite mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten handelt) sowie die bankmäßige Verwaltung und Bedienung der Kredite. Sie ist außerdem verantwortlich für die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen übernommenen Gewährleistungen und internationalen Beteiligungs- und Beitragsverpflichtungen sowie sonstiger im jeweiligen Haushaltsgesetz zugelassener Finanzierungsinstrumente. Die BWV führt das Bundesschuldbuch, einem — öffentlichen Glauben genießenden — elektronischen Register. Sie bietet als Dienstleistungsbehörde den gebührenfreien Erwerb und die kostenlose Verwahrung und Verwaltung von Bundeswertpapieren sowie den Verkauf von Gedenkmünzen und Umlaufmünzserien an. http://www.bwpv.de
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