Schuldbuch des Bundes, der Bundesbahn und Bundespost, welches von der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg geführt wird. Es enthält Darlehensforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. Post und Bahn. Die Forderungen jedes einzelnen Gläubigers sind im Bundesschuldbuch getrennt aufgelistet.
Öffentliches Register für Wertrechte des Bundes. Für Länder wird zum Teil ein eigenes Landesschuldbuch geführt. Das Register ist öffentlich, da es für jedermann zur Eintragung offensteht. Es ist aber nicht für jedermann einsehbar. Die Eintragungen genießen Öffentlichen Glauben. Der öffentliche Glaube gilt insbesondere für die Übertragung des Wertrechts. Der im Schuldbuch Eingetragene erwirbt das Wertrecht auch dann, wenn es dem vor ihm eingetragenen Gläubiger gar nicht zustand. Das Bundesschuldbuch unterliegt dem Schuldbuchgeheimnis. Dieses entspricht dem Bankgeheimnis, auch gegenüber den Finanzbehörden. Die Forderungen können auf ein Einzelschuldbuchkonto einer Person eingetragen sein. Dies wird wie bei einem Bankkonto abgewickelt. Häufig üblich ist die indirekte Eintragung über ein Depot einer Bank als sogenannte Sammelschuldbuchforderung für die zuständige Wertpapiersammelbank. Eingetragen werden können: Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen und Anleihen der Sondervermögen und ehemaligen Sondervermögen des Bundes.
Bundesschuldenverwaltung
Rechnungswerk, in das vor allem die fundierten Schulden des Bundes eingetragen werden. Es entstehen Schuldbuchforderungen. Geführt bei der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg v.d.H. Analog gibt es Landesschuldbücher.
Siehe: Schuldbuchforderungen
S. Bundeswertpapierverwaltung.
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