Buch, in dem Forderungen gegen den Staat beurkundet werden, für die keine effektiven Schuldverschreibungen existieren; wird für den Bund von der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg v. d. H. geführt.
Es gibt ein Bundesschuldbuch, das von der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg v. d.H. geführt wird, Landesschuldbücher und Bundesbahnschuldbuch. Dienen der Eintragung (Beurkundung) von Schuldbuchforderungen gegen die betr. öffentlichen Körperschaften.
Öffentliches Register, in dem Darlehensforderungen gegen öffentliche Haushalte (z. B. den Bund) eingetragen und beurkundet sind.
Vorhergehender Fachbegriff: Schuldbeitritt | Nächster Fachbegriff: Schuldbuchforderung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|