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Bundeswertpapiere

Bundeswertpapiere werden vom deutschen Staat angeboten und dienen der Beschaffung von Geldmitteln zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Sie konnen bei allen Geschäftsbanken sowie auch bei den Landeszentralbanken erworben werden. Sie werden nicht als Wertpapiere in Urkundenform ausgedruckt, sondern stellen so genannte Wertrechte dar (= Anteile an einer Sammelschuldbuchforderung oder Einzelschuldbuchforderung). Es gibt diese Schuldverschreibungen in mehreren Formen: Bundesanleihen - ihre Merkmale: Mindestanlage 1000 €: Nennwert: 0,01 €: Rückzahlung: zum Nennwert; börsennotiert; Emissionsrhythmus: in unregelmäßigen Abständen: jährliche Verzinsung: Laufzeit bei Ausgabe: überwiegend 10 Jah- re, manchmal sogar 30 Jahre. Bundesobligationen - ihre Merkmale: Mindestanlage 101) €; Nennwert: 0,01 €: Rückzahlung: zum Nennwert; börsennotiert; Emissionsrhythmus: Daueremissionen/vierteljährliches Tenderverfahren; jährliche Verzinsung; Laufzeit bei Ausgabe: 5 Jahre. Bundesschatzanweisungen - ihre Merkmale: Mindestanlage 1000 €: Nennwert: 0,01 €: Rückzahlung: zum Nennwert; hörsennotiert; Emissionsrhythmus: Daueremissionen/vierteljährliches Tenderverfahren; jährliche Verzinsung; Laufzeit bei Ausgabe: 2 Jahre. Schatzanweisungen werden in unterschiedlicher Ausstattung auch von den Bundesländern und den Sondervermögen des Bundes begehen. Bundesschatzbriefe - ihre Merkmale: Mindestanlage 100 DM; Erwerb nur durch natürliche Personen und gehietsansässige caritative Einrichtungen; Nennwert: 0,01 DM; Verkauf möglich jederzeit nach 12 Monaten mit bis zu 10.0(0) DM innerhalb von 30 Tagen; nicht börsennotiert; Emissionsrhythmus: Daueremissionen; von Jahr zu Jahr steigender Nominalzins; zwei Formen: Typ A (jährliche Zinszahlung; 6 Jahre Laufzeit, Rückzahlung zum Nennwert) und Typ B (Zinsansammlung; 7 Jahre Laufzeit; Rückzahlung zum Nennwert plus Zinsen). Finanzierungsschätze - ihre Merkmale: Mindestanlage 1.000 DM, maximal 500.000 DM pro Person und Geschäftstag; Nennwert: 0.))l DM; Rückzahlung: zum Nennwert: nicht börsennotiert; Emissionsrhythmus: Daueremissionen; Zinszahlung durch Ahzinsung (Nennwert minus Zinsen = Kaufpreis - also z. B.: Kauf zu einem Preis von 945 DM und Einlösung am Fälligkeitstag zu einem Nennwert von 1000 DM); Laufzeit bei Ausgabe: ca. 1 bzw. ca. 2 Jahre; Rückgabe dieser nicht börsennotierten Wertpapiere vor Ende der Laufzeit von ca. 1 bzw. ca. 2 Jahren ist ausgeschlossen. Unverzinsliche Schatzanweisungen - ihre Merkmale: Mindestanlage 1 Mio. €: damit für professionelle Anleger gedacht; Nennwert: 1 Mio. €; Rückzahlung: zum Nennwert; nicht börsennotiert; Emissionsrhythmus: Einmalemissionen/vierteljährliches Tenderverfahren; Zinszahlung durch Ahzinsung (Nennwert minus Zinsen = Kaufpreis); Laufzeit bei Ausgabe: 6 Monate.

als Wertrechte ausgegebene und in Form von Sammelschuldbuchforderungen der Gläubiger im Bundesschuldbuch eingetragene Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland (»Bund«) mit i.d.R. fester Laufzeit, fester Verzinsung und jährlicher Zinszahlung. Die Verbriefung in Urkunden findet nicht mehr statt, so dass die Bezeichnung »Papiere« irreführend ist. Die Titel sind mündelsicher (§ 1807 Abs.1 Nr.2 BGB) und deckungsstockfähig, d.h. geeignet zur Anlage gebundenen Vermögens. Ihre Liquidität wird durch hohe Volumina, Zulassung zum amtlichen Handel kraft Gesetzes an jeder inländischen Börse, Kurspflege seitens der - Deutschen Bundesbank und nicht zuletzt auch dadurch gefördert, dass sie mit wenigen Ausnahmen (Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze) in die - Offenmarktgeschäfte des - Europäischen Systems der Zentralbanken einbezogen sind. Während Anfang der 90er Jahre noch neun Emittenten auf Bundesebene über die Bundesbank Wertpapiere begaben, ist seit 1995 nur noch der Bund selbst auf dem Primärmarkt aktiv. Seit 1998 deckt er auf diesem Weg auch den Finanzbedarf seiner Sondervermögen und haftet unmittelbar und uneingeschränkt ggf auch für Altschulden:
(1) ERP-Sondervermögen – Gesetz vom 31.8.1953,
(2) Fonds „Deutsche Einheit" – Gesetz vom 25.6.1990,
(3) Ausgleichsfonds Währungsumstellung – Gesetz vom 13.9.1990,
(4) Erblasttilgungsfonds – Gesetz vom 23.6.1993,      Treuhandanstalt         bis 31.12.1994; Schuldübernahme durch den Erblasttilgungsfonds,
(5) Bundeseisenbahnvermögen – Gesetz vom 27.12.1993, Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn bis 31.12.1993; Schuldübernahme durch das Bundeseisenbahnvermögen,
(6) Entschädigungsfonds – Gesetz vom 27.9.1994,
(7) Deutsche         Bundespost         bis 31.12.1994; Schuldübernahme durch die Deutsche Telecom AG. Literatur: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Der Markt für deutsche Bundeswertpapiere, Frankfurt am Main Juli 1998 buyer\'s market Käufermarkt

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