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unverzinsliche Schatzanweisungen

(auch U-Schätze)

Schuldverschreibungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Bundesländer. Die U-Schätze werden abgezinst diskontiert und bieten somit ihren Investoren keine laufende Verzinsung. Die Emission der Titel erfolgt im Tenderverfahren.

Am Markt werden durch die Emittenten zwei unterschiedliche Varianten angeboten:

(a) U-Schätze, die durch die Deutsche Bundesbank auch vor Fälligkeit zurückgenommen werden. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen sechs Monaten und bis zu zwei Jahren.

(b) N-Titel, die vor ihrer Fälligkeit nicht zurückgenommen werden müssen. Die Bundesbank kann allerdings N-Titel in gesonderten Rückkaufaktionen zurückkaufen. Die Laufzeiten der N-Titel bewegen sich zwischen drei Monaten und bis zu 2 Jahren.

Unverzinsliche Schatzanweisungen werden nicht an der Börse gehandelt. Die Papiere sind mündelsicher, deckungsstockfähig und lombardfähig.

Unverzinsliche Schatzanweisungen (kurz: U-Schätze) sind kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibungen oder Obligationen, die von öffentlichen Stellen wie Bund und Länder emittiert werden. Ihre Laufzeit geht von 6 Monaten bis zu 2 Jahren. Sie sind ohne laufende Verzinsung ausgestattet.
Die Zinsen werden zusammen mit der Tilgung bezahlt. Ihr Ausgabekurs errechnet sich durch Diskontierung des Rückzahlungsbetrages, d. h. sie werden abgezinst (Abzinsungsfaktor) begeben.

Stückelung: Nominalbeträge ab 100.000 EUR, die durch 5.000 EUR teilbar sind. U-Schätze werden nicht in effektiven Stücken ausgegeben. Sie werden in Sammelurkunden verbrieft.

Weierer Hinweis:
(1) U-Schätze gehören zu den Nullkupon-Anleihen und lassen sich als Zweizahlungsfall darstellen, bei dem der Anleger heute den Betrag K0 entrichtet, um nach n Perioden den höheren Betrag Kn zu erhalten.

(2) Ihr Effektivzinssatz oder interner Zinsfuß errechnet sich mit Hilfe der Zweizahlungsformel.

Offenmarktpolitik

- U-Schätze

Siehe: Schatzanweisungen

(U-Schätze). Geldmarktpapiere, die in Deutschland regelmäßig vom Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Bundesländern emittiert werden. U-Schätze haben Laufzeiten von drei Monaten bis zu zwei Jahren. U-Schätze sind Abzinsungspapiere. Ihre Rendite ergibt sich dadurch, dass der Erwerber den Zinsbetrag vorweg abgezogen erhält; er also einen geringeren Betrag bezahlt als er bei Fälligkeit zurückbekommt (nämlich den vollen Nennbetrag). Bez. f. U-Schätze des Bundes: Bubills. Diese werden von der Finanzagentur GmbH für Rechnung des Bundes im Wege der Ausschreibung angeboten. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Die Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. € lauten; Kursgebote auf volle 0,005-Prozentpunkte.

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