Offenmarktpolitik
Siehe
>>> Schatzanweisungen,
>>> unverzinsliche Schatzanweisungen.
Unverzinsliche Schatzanweisungen und Schatzwechsel der öffentlichen Hand, die an jedermann über die Deutsche Bundesbank abgegeben werden. Die Papiere haben keinen Zinsschein, sondern werden mit einem Zinsabschlag ausgegeben.
Schatzanweisungen
Abk. f. unverzinsliche Schatzanweisungen.
Abk. für unverzinsliche Schatzanweisungen.
Siehe U-Schätze.
(= unverzinsliche Schatzanweisungen) Schuldtitel des Bundes oder anderer öffentlicher Stellen mit Laufzeiten von 6, 12, 18 und 24 Monaten. Sie werden mit einem Abschlag vom Nennwert (Diskontpapiere) im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht und am Ende der Laufzeit zum Nennwert eingelöst. Sie ähneln damit den Schatzwechseln, von denen sie sich im wesentlichen nur durch die Laufzeiten unterscheiden. U-Schätze können als Finanzierungspapiere öffentlicher Stellen oder auf Initiative der Bundesbank als - Liquiditätspapiere begeben werden. Die Bundesbank hat die Möglichkeit, U-Schätze in die Geldmarktregulierung einzubeziehen, so dass sie jederzeit, d.h. vor Fälligkeit bei der Bundesbank gegen Gutschrift von Zentralbankgeld zurückgegeben werden können. Werden sie dagegen als sog. -.s N-Papiere abgegeben, was beim Erwerb dieser Papiere durch Geschäftsbanken in den letzten Jahren der Regelfall war, so findet ein Rückkauf vor Fälligkeit grundsätzlich nicht statt. Die nicht in die Geldmarktregulierung einbezogenen U-Schätze werden von der Bundesbank auch im Tender-verfahren angeboten.
Abkürzung für unverzinsliche Schatzanweisungen. Siehe: Schatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen.
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