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Tenderverfahren

Verfahren zur Erstplatzierung von Wertpapieren, bei dem diese dem Meistbietenden unter Beachtung eines Mindestpreises verkauft werden. Die Gebote der Interessenten müssen entweder unter Angabe von Kaufpreis (bzw. Zinssatz) und -menge (Zinstender) oder bei vom Emittenten vorgegebenem Preis bzw. Zins lediglich unter Angabe der Kaufmenge (Mengentender) schriftlich abgegeben werden. Das gesamte Emissionsgeschäft (-y Emission) wird dann so untergebracht, dass beginnend mit dem Höchstgebot abwärts zugeteilt wird. Im Rahmen des holländischen Verfahrens erfolgt die Zuteilung zu Einheitskonditionen, im Rahmen des amerikanischen Verfahrens zu den Konditionen gemäß den Geboten. Die Deutsche Bundesbank verwendet dieses Verfahren im Rahmen der OffenmarktpoIitik. Geldpolitik

Offenmarktgeschäfte des Eurosystems werden nomalerweise in Form von Tendern, also im Wege der Ausschreibung durchgeführt. Der Schnelltender unterscheidet sich dabei vom Standardtender zum einen durch eine begrenztere Zahl von Geschäftspartnern, zum anderen durch eine schnellere Abwicklung.

(Tender Issue) Methode zur Erstplazierung von Wertpapieren. Im Regelfall werden die Effekten dem Meistbietenden unter Beachtung eines Mindestpreises verkauft. Die schriftlich einzureichenden Gebote müssen Menge und Preis umfassen. Das gesamte Emissionsvolumen wird derart untergebracht, daß in der Reihenfolge vom Höchstgebot an abwärts zugeteilt wird. Varianten:
(a) Mengentender (Festsatztender), bei dem der Preis bzw. Zins bei Zinstiteln durch die Emittentin fixiert ist. Die Gebote müssen nur die Menge enthalten. Die Zuteilung erfolgt anhand der eingereichten Gebote. Mit dem Mengentender übt die Emittentin durch die Vorgabe des Preises oder Zinssatzes eindeutig die Preis- bzw. Zinsführerschaft aus.
(b) Zinstender, der zur Plazierung verzinslicher oder abgezinster Titeln verwendet wird. Die schriftlichen Gebote müssen Menge und Kurs enthalten. Die Zuteilung erfolgt entweder im Rahmen der amerikanischen oder der holländischen Methode. Bei der amerikanischen Methode erfolgt die Zuteilung ausgehend vom gebotenen Höchstzins fallend zum jeweils gebotenen Zins. Bei dem holländischen Verfahren erfolgt die Zuteilung zum Einheitskurs, der die Unterbringung der gesamten Emission garantiert.

Die Deutsche Bundesbank präferiert beim Einsatz des Pensionsinstruments eindeutig den Zinstender. An den wöchentlichen Pensionsgeschäften nehmen 300 bis 1000 Bieter teil. Vgl. auch: Doppeltender, Dreifachtender, Schnelltender.

Verfahren zur Unterbringung von neu auszugebenden Wertpapieren. Diese werden vom Emittenten oder von der federführenden Bank oder den konsortialführenden Banken auf schriftliche Gebote hin, die Menge und Preis (Kurs, Zins) umfassen müssen, verkauft. Oft erfolgt die Festlegung eines Mindestpreises, -kurses oder -zinses. Zugeteilt wird an die Bieter in der Weise, dass von dem Gesamt- oder Höchstbetrag ausgegangen und bis zu denjenigen Geboten gegangen wird, die zu erfüllen notwendig ist, um den Gesamtbetrag abzusetzen. Auch Zentralbanken wenden für viele von ihnen durchgeführte Wertpapieremissionen ein Tenderverfahren an, die EZB auch bei ihren Pensionsgeschäften als Offenmarktgeschäften auf Zeit.

Offenmarktpolitik

Ausschreibung

Methode zur Unterbringung einer Wertpa­pieremission auf einer Auktion. Nachdem zuerst Gebote von den Mitgliedern des an der Emission beteiligten Bankenkonsor­tiums abgegeben werden, wird das Emis­sionsvolumen dann an die Meistbietenden nach Höhe ihres Gebotes vergeben. Häufig werden vom Emittenten große Banken oder institutionelle Bieter bevorzugt. Tender­werden auch bei internationalen Ausschrei­bungen von Bauprojekten (Consulting Engineer) oder sonstigen Lieferungen vor­genommen. 1145

Emission von Wertpapieren im Ausschreibungswege. Das Verfahren dient der Vorbereitung und Abgabe der Gebote (tender); es wird sowohl bei Finanzierungs- als auch bei Regulierungsemissionen angewandt. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) macht davon im Rahmen seiner geldpolitischen Geschäfte Gebrauch. Beim Mengentender (Festzinstender) wird der Zinssatz, zu dem die Geschäfte abgewickelt werden, bereits bei der Ausschreibung bestimmt. Die Gebote müssen über Beträge lauten. Ungewiss bleibt bei diesem Verfahren, ob Abschlüsse im vorgesehenen Umfang getätigt werden, ob die Gebote darunter liegen oder ob repartiert werden muß. Die Ungewißheit über das erreichbare Volumen ist beim Zinstender verringert. Im Fall der holländischen Methode wird in der Ausschreibung ggf. ein Mindestzins genannt. Die Gebote lauten über Beträge unter Nennung eines Satzes, der beliebig bei oder über dem Mindestzins liegt. Zugeteilt wird zu einem für alle zum Zuge kommenden Bieter einheitlichen Zins. Es ist der sog. marginale Zuteilungssatz, der sich aus dem Gebot mit dem niedrigsten Bietungssatz ergibt, das sich noch im Rahmen des vorgesehenen Gesamtvolumens befindet; u.U. muss bei diesem Satz auch repartiert werden. Auf die Vorgabe eines Mindestbietungssatzes wird im Rahmen eines Zinstenders nach der amerikanischen Methode verzichtet. Doch auch hier sind die Interessenten gehalten, ihre auf Beträge lautenden Gebote mit einem Bietungszins zu versehen. Zugeteilt wird zu den individuellen Bietungssätzen, und zwar beginnend beim Gebot mit dem höchsten Bietungssatz bis zu dem Gebot, das beim marginalen Zuteilungssatz liegt (ggf. unter Repartierung). Auf diese Weise wird die Konsumentenrente der Geschäftspartner des ESZB abgeschöpft.

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