bezeichnet zwei völlig verschiedene Tatbestände: • automatisierte Durchführung von Wertpapierkauf- und -Verkaufaufträgen mittels einer EDV-Anlage (Computer-Trading i.e. S.); • Einsatz von Marktanalyseprogrammen mit Hilfe eines Computers (Programm-Trading i.e.S.). Beim Computer-Trading i.e.S. wird der eigentliche Befehl zur Ausführung eines Kauf- oder Verkaufauftrages vom Investor selbst getroffen. Beim Programm-Trading i. e. S. versucht man hingegen Kauf- oder Verkaufsignale für Wertpapiere mit Hilfe der Computerunterstützung schnell und losgelöst von menschlichen Erwartungen zu identifizieren. Hierbei bedient man sich dreier Gruppen von Analyseprogrammen, nämlich der technischen Analyse (stop loss; Chartanalyse), der Arbitrage-Analyse und der Portfolio-Ver- sicherung, Kauf- und Verkauforders können dabei programmgesteuert, d.h. ohne manuelle Zwischenschritte, auf den Markt kommen. Nach dem Börsenkrach 1987 gewann das Programm-Trading i.e.S. an Aufmerksamkeit, da es für die Verstärkung des negativen Kurstrends verantwortlich gemacht wurde. Freilich entfielen auf Arbitrageprogramme zwischen Kassa- und Futuremarkt beim Aktiencrash 1987 nur 7% der Verkaufsaufträge; aufgrund der Überlastung des Systems führten sie jedoch zu einem "Abschaukeln" der Märkte (Kaskadeneffekt). Eine abschliessende Bewertung des Einflusses des Programm-Trading auf die Marktstabilität ist gleichwohl noch nicht möglich, auch wenn mitunter schon eine stärkere aufsichtsrechtliche Überwachung und sogar ein Verbot bestimmter Formen des Programm-Trading gefordert werden. Literatur: Baratta, J./Wummel, D., Programmhandel und Terminmärkte, in: Deutsche Bank (Hrsg.), Fixed Income Research - Anleihen, Zinsen, Währungen international, 4.1.1988, S. 1 ff.
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