(Hinterlegungsschein, Depositalschein) Bescheinigung der Bank über die bei ihr hinterlegten Wertpapiere.
1. Auch: Depositalschein. Bescheinigung der Bank über die bei ihr für einen Kunden verwahrten Wertpapiere als vorläufige Quittung, die zur Herausgabe wieder übergeben werden muss. Der Depotschein ist ein Legitimationspapier.
2. Manchmal wird das Stückeverzeichnis als Depotschein bez.
Vorhergehender Fachbegriff: Depotprüfungsrichtlinien | Nächster Fachbegriff: Depotstimmrecht
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|