Bezeichnung für das Verzeichnis der Wertpapiere, die ein Kreditinstitut für seine Kunden gekauft hat und verwahrt. Im Stückeverzeichnis sind die Wertpapiere nach Gattung, Nennbetrag, Nummern oder sonstigen Bezeichnungsmerkmalen zu bezeichnen. Es ist dem Kunden gem. § 18 DepotG binnen einer Woche nach Einkauf der Wertpapiere zuzusenden.
Aufstellung eines Kreditinstituts über die für den Kunden gekauften und verwahrten Wertpapiere. Mit Absendung des Stückeverzeichnisses an den Kunden durch die Bank geht das Eigentum an den darin genannten Wertpapieren auf den Kunden über.
Ein Stückeverzeichnis ist eine tabellarische Erfassung aller Wertpapiere mit genauen Bezeichnungsmerkmalen, die ein Kreditinstitut für einen Bankkunden verwahrt. Bei neuen, von der Bank für den Kunden angekauften Wertpapieren geht i. d. R. mit Übersendung des Stückeverzeichnisses das Eigentum an den Wertpapieren an diesen über.
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