findet statt, wenn Devisen nicht sofort am Abschlußtag des Geschäfts, sondern erst später angeschafft oder abgegeben werden sollen. Nach der Zeitspanne unterscheidet man z.B. Ein-, Zwei- und Dreimonatsdollar. Abweichend vom Kassakurs bildet sich dann der Terminkurs. Er ergibt sich durch Zuschläge (Report) und Abschläge (Deport) vom Kassakurs, siehe auch SWAP Der sich letztlich ergebende Terminkurs heißt Outright-Terminkurs oder Solo-Terminkurs. Beispiel: Ein deutscher Exporteur bekommt für ein »heute« abgeschlossenesAuslandsgeschäft nach drei Monaten 100000 US-Dollar. Gegen Kursverluste sichert er sich, indem er diese »heute« per Termin auf drei Monate zum aktuellen Terminkurs verkauft und dann in drei Monaten zum vereinbarten Kurs abgibt.
Form des Devisenhandels, bei der die Erfüllung des Geschäfts zu einem vereinbarten zukünftigen Termin erfolgt, der Kurs jedoch schon bei Geschäftsabschluss festgelegt wird. Dient im internationalen Handel der Absicherung von Kursrisiken. Vgl. Forward-Kontrakt; Devisenkassamarkt.
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