Arbitrage
Art der Arbitrage, bei der ein -meist börsengehandeltes - Objekt (Devisen, Wertpapiere usw.) an dem einen Ort zu einem bestimmten Preis (Kurs) ge- und zugleich an einem anderen Ort zu einem höheren Preis (Kurs) verkauft wird. Dient der Ausnutzung von Kursunterschieden in einem Zeitpunkt an verschiedenen Märkten durch Abschluss von 2 oder mehr sich insg. kompensierenden Geschäften. I.A. sind die Margen, die zur Erzielung eines Arbitragegewinns genutzt werden können, sehr gering, zumal die Kosten der Transaktion mit in Betracht zu ziehen sind. Differenzarbitrage hat -anders als Ausgleichsarbitrage - nicht das Ziel, ohnehin erforderliche Devisen möglichst billig anzukaufen oder vorhandene Bestände teuer zu verkaufen, sondern richtet sich auf die Gewinnerzielung durch unmittelbare Kombination von Kauf und Verkauf und damit die Herstellung einer geschlossenen Position.
Devisenarbitrage
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