Der Betriebsprozeß wird von Einzelentscheidungen über den Einsatz von Transformationsprozessen angestoßen und unterhalten. Diese nach außen erkennbaren Entscheidungen werden als Dispositionen bezeichnet. Im Rahmen der Dispositionsrechnung findet zunächst keine Bewertung der durch Transformationsprozesse zu gewinnenden bzw. einzusetzenden betrieblichen Güter statt. Die Dispositionsrechnung ist eine Entscheidungsrechnung über den Einsatz und die Ausbringung von Gütern potentiell (= Potentiale) verschiedener Verwendungsmöglichkeiten in Prozessen. Bei der Dispositionsrechnung handelt es sich um eine Verallgemeinerung des Marginalprinzips, die auch außerhalb des Bereichs hypothetisch infinitesimaler Größenänderungen anwendbar und damit praxisnah ist. Im Rahmen der Dispositionsrechnung werden die jeweiligen Mengen der auszubringenden und einzusetzenden Potentiale ermittelt und gegenübergestellt und damit die mengenmäßige Auswirkung der jeweiligen Dispositionen kalkuliert. Dispositionen sind häufig nicht isoliert durchführbar; scheinbar unzusammenhängende Dispositionen können einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang aufweisen (z. B. Verkaufsdispositionen mit den durch sie ausgelösten Beschaffungsdispositionen, Investitionsketten, Investitionen und ihre Finanzierung usw.). Die sachlichen und zeitlichen Zusammenhänge zwischen Dispositionen und Transformationsprozessen untereinander erfordern die Erfassung der terminierten (geplanten oder prognostizierten) Wirkungen von Dispositionen. Sie erfolgt im Rahmen der Dispositionsrechnung mit Hilfe sog. Vollzugsspektren der getroffenen Dispositionen, worunter der nach Prozeßarten differenzierte und nach voraussichtlichen Realisationsperioden geordnete Dispositionsbestand verstanden wird. Die Fortschreibung der Potentialbestände durch der Artige Vollzugsspektren führt in Verbindung mit sog. Valenzbedingungen (das sind Bestandsrestriktionen der Potentialbestände) zur Feststellung von Manövrier(überschuß) bzw. Bedarfs(defizit) massen an Potentialen in den künftigen Vollzugsperioden. Die Dispositionsrechnung dient auf diese Weise sowohl der Prüfung der Durchführbarkeit von Dispositionen durch Transformationsprozesse, als auch der Feststellung künftiger Engpässe oder Potentialdefizite, deren Beseitigung durch geeignete Dispositionen über Potentialüberschüsse anderer Art angestrebt werden kann. Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Dispositionen kann im Rahmen der Dispositionsrechnung mit Hilfe geeigneter zweck und situationsabhängiger Bewertungen der Potentialeinsätze bzw. ausbringungen erfolgen. Mit Hilfe der Dispositionsrechnung kann man damit ex ante prüfen, ob in Betracht kommende Einzeldispositionen bzw. organisatorisch und / oder technologisch zusammenhängende Dispositionspakete realisierbar und durchführbar sind. Die endgültigen Dispositionen können vom Ergebnis dieser Analyse abhängig gemacht werden.
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