Erblastentilgungsfonds heißt ein am 1. 1. 1995 errichteter Fonds, der die wesentlichen Teile der Erblast der ehemaligen DDR zusammenfasst, verzinst und tilgt. Hierzu gehören die Schulden des Kreditabwicklungsfonds, der Treuhandanstalt sowie die Altverbindlichkeiten der ostdeutschen Wohnungsunternehmen. Die Finanzierung dieses Sondervermögens erfolgt durch den Bund.
als Nebenhaushalt geführtes Sondervermögen des Bundes. In ihm wurden im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung geschaffene Sondervermögen und weitere vom Bund übernommene Verbindlichkeiten zusammengefaßt: zum 1.1.1995 der Kreditabwicklungsfonds (111,1 Mrd. DM) und die - Treuhandanstalt (204,5 Mrd. DM), zum 1.7.1995 die Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten (28,3 Mrd. DM) und zum 1.1.1997 die Verbindlichkeiten für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen (8,4 Mrd. DM). Der Schuldenhöchststand wird im Jahre 2002 mit knapp 360 Mrd. DM erreicht sein. Die Finanzierung erfolgt durch jährliche Zuführungen des Bundes in Höhe von 7,5 v.H. der übernommenen Bruttoverbindlichkeiten und in Höhe der über 7 Mrd. DM hinausgehenden Einnahmen des Bundes aus dem Bundesbankgewinn. Eine Kreditaufnahme zur Schuldentilgung wäre möglich, zur Zahlung von Zinsfälligkeiten jedoch nicht. Literatur: Bundesminister der Finanzen (lfd. Jg.), Finanzbericht 1999.
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