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Europäisches Patentübereinkommen

Patentrecht

- Patentsystem

(EPÜ) — Abkommen über die Erteilung europäischer Patente v. 05.10.1973 (BGBl. 1976 II 826). Multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der für alle beteiligten Staaten ein gemeinsames Verfahren zur Erteilung europäischer Patente nach einheitlichen Voraussetzungen schuf. Es regelt auch das Zusammenwirken von EPÜ und Patentzusammenarbeitsvertrag. Europäische Patentorganisation, Europäisches Patentamt. http://www.european-vatent-office.org/legal/epe/d/mal.html

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