umfasst als Regelungsgegenstand folgende Problembereiche: (1) inhaltliche Harmonisierung und Koordinierung der nationalen Gesellschaftsrechte, insb. des Rechts der Aktiengesellschaften, (2) gegenseitige Anerkennung der nationalen Gesellschaften, (3) Herstellung rechtlicher Möglichkeiten der Fusionierung und Sitzverlegung nationaler Gesellschaften über die einzelnen staatlichen Grenzen hinweg, (4) Schaffung supranationaler Gesellschaftsformen, (5) Arbeitnehmerfragen, Mitbestimmung, (6) Sonderfragen der Kreditinstitute und anderer Finanzinstitute, (7) Börse und Börsenzulassung sowie (8) Fragen der Besteuerung von Unternehmen, insb. bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Europäisches Unternehmensrecht in diesem weiten Sinne besteht demnach aus Richtlinien, Verordnungen und Übereinkommen europäischen Typs mit aktienrechtlichem, bank-, börsen- und steuerrechtlichem sowie in geringerem Umfang arbeitsrechtlichem Inhalt, die teils bereits geltendes Recht, teils im Stadium der Gesetzgebung oder auch erst rechtspolitisches Programm sind. Europäisches Unternehmensrecht im Sinne unmittelbar und allgemein geltender gesellschaftsrechtlicher Normen europäischen Typs ist bislang die Ausnahme (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung; geplant: Europäische Aktiengesellschaft). Literatur: Lutter, M., Europäisches Unternehmensrecht, 3. Aufl., Berlin, New York 1991.
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