Gewährung von Finanzhilfen (Darlehen, Zinsvergünstigungen, Bürgschaften) aus Mitteln des ERP-SondervermÖgens, des Bundes und der Länder für die Existenzgründung von Nachwuchskräften der gewerblichen Wirtschaft (Industrief inanzierungspolitik). Die Finanzhilfen beziehen sich auf Investitionen zur Errichtung oder Einrichtung von Betrieben, zur Übernahme von Betrieben oder tätigen Beteiligungen und zur Beschaffung des ersten Warenlagers oder einer ersten Büroausstattung. Die Gewährung hat subjektive Voraussetzungen (Alter des Antragstellers, Ansparung eigener Mittel, Spätaussiedler). Ausser Finanzhilfen werden auch Gründungsberatung, Marktanalysen, Hilfe bei der Standortsuche und Ausbildungsplatzzuschüsse vom Staat geboten.
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