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Fayolscher Grundsatz

Der Fayolsche Grundsatz fordert das Prinzip der Einheitlichkeit der Auftragserteilung. Danach darf eine Instanz nur von einer übergeordneten Instanz Anweisungen erhalten. Dem Fayolschen Grundsatz entspricht das Einliniensystem der Aufbauorganisation. Es stellt die straffste Form der Organisation einer Unternehmung dar. Alle Stellen der Unternehmung sind in einem einheitlichen Instanzenweg eingegliedert, der auch als Dienstweg bezeichnet wird. Der Dienstweg muß nicht nur von oben nach unten über alle Zwischenstufen befolgt werden, sondern er muß auch von unten nach oben eingehalten werden. Die Einhaltung des Dienstweges soll die Einheitlichkeit der Leitung garantieren. Dieses Prinzip ist für kleine und mittlere Unternehmungen zweckmäßig, weil es klare und übersichtliche Leitungsverhältnisse schafft. Bei großen Unternehmungen ist der Dienstweg dagegen zu lang und zu schwerfällig; er bringt sowohl eine starke Belastung der Leitung als auch der Zwischeninstanzen.

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