Organisation zur ausschliesslichen Durchführung von Forschungsaufgaben. Die Rechtsform kann sehr unterschiedlich sein und reicht von unselbständigen Einheiten, z.B. in Hochschulen, zu selbständigen Einheiten in Form des eingetragenen Vereins oder der GmbH. Auch die Trägerschaft variiert: Die öffentliche Hand, Personen und Personenvereinigungen, z.B. Trägervereine, Unternehmen und Unternehmensverbände treten als Träger auf. Die Mehrzahl der Institute arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip. Es kommen aber auch Fälle vor, in denen vor allem durch Lizenzierung eigener Patente ein Gewinnziel verfolgt wird. Dies gilt vor allem für ingenieur- oder naturwissenschaftliche Forschungsinstitute in privater Trägerschaft. Sozialwissenschaftliche Forschungsinstitute, die sich auf die Markt- und Meinungsforschung spezialisiert haben, sind hier ebenfalls zu nennen, wenn auch selten die Forschung im hier definierten Sinne im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht.
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