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Forward-Darlehen

Auch wenn die Zinsbindung bei einem Baudarlehen mit Festzinsvereinbarung (Hypothekendarlehen) noch läuft, kann sich der Kreditnehmer bei einer Bank für die Restschuld bereits ein Anschlußdarlehen sichern. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, bereits während der Zinsbindung von günstigen Kreditzinsen zu profitieren, denn nach Ablauf der Bindung können die Zinsen ja womöglich wieder gestiegen sein.

Bei diesem sogenannten Forward-Darlehen werden bereits zwei, drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung feste Konditionen für den Anschlußkredit verein bart, die auch eingehalten werden müssen, ganz gleich, wie die Zinssituation dann aussieht. Nach Ende der Zinsbindung löst dann der Forward-Kredit die Restschuld ab. Bereits Jahre vor Ablauf der Zinsbindung stehen für den Bauherren die Konditionen des Anschlußdarlehens fest, er kann sich also darauf einstellen und mit ihnen kalkulieren. Ein Forward-Darlehen ist daher für die Finanz- und Lebensplanung von nicht zu unterschätzendem Vorteil. Allerdings ist ein Forward-Kredit kein Geschenk der Banken, sondern sie verlangen dafür einen Aufschlag von etwa 0,02 bis 0,03 Prozentpunkten auf die Zinsen.

Ein Forward-Darlehen ist keine Sicherheit dafür, nach Ablauf der Zinsbindung finanziell besser zu fahren. Ob ein solcher Kredit sich finanziell günstig oder ungünstig auswirkt, hängt von der allgemeinen Entwicklung der Hypothekenzinsen ab. Ein bereits Jahre zuvor festgeschriebener Zinssatz wirkt sich dann negativ aus, wenn die Hypothekenzinsen unter dem vereinbarten Zinssatz bleiben. Seine finanziellen Auswirkungen hingegen sind positiv, wenn die Hypothekenzinsen über das Vereinbarte (und den Zinsaufschlag) hinaus steigen.

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