vertraglich vereinba8rte und freiwillige Prüfung im Gegensatz zu Pflichtprüfungen. Anlass für freie Prüfungen können Kreditverhandlungen sein, wenn sich der Kreditgeber zur Sicherung seines Kredits eine einmalige oder regelmässige Überprüfung der Unternehmung vorbehält. Freie Prüfungen werden häufig auch zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit der Jahresabschlüsse gegenüber Mitgesellschaftern oder Aussenstehenden eingesetzt. Aus diesem Grunde lassen zahlreiche GmbHs ihre Jahresabschlüsse freiwillig prüfen. Im Gegensatz zu den Pflichtprüfungen, bei denen der Gesetzgeber ein Schutzbedürfnis anerkennt und die er deshalb besonders qualifizierten Abschlussprüfern vorbehält, stellen freie Prüfungen keine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer dar. Auswahl der Prüfungsorgane und Abgrenzung des Prüfungsauftrags liegen daher im Ermessen der Auftraggeber. Soweit allerdings Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer freie Prüfungen durchführen, sind sie an die für sie geltenden Prüfungsnormen gebunden.
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